WERBUNG LAW
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Das Handelsrecht ist ein Zweig des Privatrechts, der sich auf die Organisation der Tätigkeit von Kaufleuten bezieht und die auf Handelsgeschäfte anwendbare Rechtsordnung definiert.
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Das Handelsrecht wird durch das Handelsgesetzbuch geregelt und umfasst zwei Aspekte:
Einerseits natürliche Personenhändler
Zum anderen juristische Personen, also Handelsgesellschaften.
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Das Handelsrecht regelt auch gewerbliche Mietverträge und die sich daraus ergebenden Rechte.
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Trotz der Einfachheit und Klarheit der Artikel des Handelsgesetzbuches bleibt die Einschaltung eines Spezialisten in der Angelegenheit dringend angeraten.
WIRTSCHAFTSRECHT
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Das Wirtschaftsrecht ist ein integraler Bestandteil des Privatrechts. Es befasst sich mit den Tätigkeiten von Personen, die an der Marktwirtschaft teilnehmen.
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Handelsgesellschaften, aber auch landwirtschaftliche oder industrielle Produktionseinheiten, die durch einen Handelsakt Wohlstand schaffen. Das Wirtschaftsrecht sucht die Schnelligkeit und Einfachheit der Märkte.
BANK- & FINANZRECHT
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Das Bankrecht definiert den rechtlichen Rahmen, in dem Finanzgeschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden.
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Es ist ein komplexes Gesetz. Aus diesem Grund berät und begleitet Sie Hamann&Benson bei der Erstellung bankrechtlicher Rechtsdokumente.
VERTRAGSRECHT
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Die Entwicklung von Handels-, Handwerks- und Industrietätigkeiten erfordert den Abschluss von Verträgen (Finanzierungsverträge, Garantieverträge, Handelsverträge, Partnerschaftsverträge, Transaktionen).
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Je nach Zweck können diese Verträge eine mehr oder weniger lange Laufzeit haben
(Kaufvertrag, Finanzierungsvertrag oder Franchisevertrag).
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Die Gestaltung von Geschäftsverträgen erfordert daher erhebliches juristisches Fachwissen, um die Gestaltung der Vertragsklauseln (Auftragsbeschreibung, Preisbestimmung, Auftragsdauer, Haftungsklausel, Vertragsstrafenklausel, Gerichtsstandsklausel) abzusichern.
DIGITALES RECHT UND NEUE TECHNOLOGIEN
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Verfahren zur Beschlagnahme und Offenlegung von Dokumenten im Internet, Überwachung und Achtung der Privatsphäre von Mitarbeitern in ihrem beruflichen Umfeld, Warnverfahren.
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Vertraulichkeitsrichtlinien, Computersicherheitschartas und Richtlinien für die Nutzung sozialer Medien.
Unterstützung bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés - CNIL)
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Empfehlungen zu Fragen des E-Commerce (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge über die Erbringung von IT-Dienstleistungen unter Einhaltung der PCI-DSS-Konformität, Implementierung internationaler Handelsplattformen und Beteiligungsfinanzierungsplattformen).
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IT-Verträge (Softwarelizenzen, Softwareentwicklungsverträge, Website-Erstellungs- und -Entwicklungsverträge, Webhosting-Verträge)
UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN
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Die Serviceline Troubled Companies unterstützt Manager, Aktionäre, Gläubiger, Partner und Käufer bei ihrer Entscheidungsfindung, wenn ein Unternehmen in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.