WERBUNG LAW
Das Handelsrecht ist ein Zweig des Privatrechts, der sich auf die Organisation der Tätigkeit von Kaufleuten bezieht und die auf Handelsgeschäfte anwendbare Rechtsordnung definiert.
Das Handelsrecht wird durch das Handelsgesetzbuch geregelt und umfasst zwei Aspekte:
Einerseits natürliche Personenhändler
Zum anderen juristische Personen, also Handelsgesellschaften.
Das Handelsrecht regelt auch gewerbliche Mietverträge und die sich daraus ergebenden Rechte.
Trotz der Einfachheit und Klarheit der Artikel des Handelsgesetzbuches bleibt die Einschaltung eines Spezialisten in der Angelegenheit dringend angeraten.
WIRTSCHAFTSRECHT
Das Wirtschaftsrecht ist ein integraler Bestandteil des Privatrechts. Es befasst sich mit den Tätigkeiten von Personen, die an der Marktwirtschaft teilnehmen.
Handelsgesellschaften, aber auch landwirtschaftliche oder industrielle Produktionseinheiten, die durch einen Handelsakt Wohlstand schaffen. Das Wirtschaftsrecht sucht die Schnelligkeit und Einfachheit der Märkte.
BANK- & FINANZRECHT
Das Bankrecht definiert den rechtlichen Rahmen, in dem Finanzgeschäfte mit Kreditinstituten getätigt werden.
Es ist ein komplexes Gesetz. Aus diesem Grund berät und begleitet Sie Hamann&Benson bei der Erstellung bankrechtlicher Rechtsdokumente.
VERTRAGSRECHT
Die Entwicklung von Handels-, Handwerks- und Industrietätigkeiten erfordert den Abschluss von Verträgen (Finanzierungsverträge, Garantieverträge, Handelsverträge, Partnerschaftsverträge, Transaktionen).
Je nach Zweck können diese Verträge eine mehr oder weniger lange Laufzeit haben
(Kaufvertrag, Finanzierungsvertrag oder Franchisevertrag).
Die Gestaltung von Geschäftsverträgen erfordert daher erhebliches juristisches Fachwissen, um die Gestaltung der Vertragsklauseln (Auftragsbeschreibung, Preisbestimmung, Auftragsdauer, Haftungsklausel, Vertragsstrafenklausel, Gerichtsstandsklausel) abzusichern.
DIGITALES RECHT UND NEUE TECHNOLOGIEN
Verfahren zur Beschlagnahme und Offenlegung von Dokumenten im Internet, Überwachung und Achtung der Privatsphäre von Mitarbeitern in ihrem beruflichen Umfeld, Warnverfahren.
Vertraulichkeitsrichtlinien, Computersicherheitschartas und Richtlinien für die Nutzung sozialer Medien.
Unterstützung bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés - CNIL)
Empfehlungen zu Fragen des E-Commerce (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verträge über die Erbringung von IT-Dienstleistungen unter Einhaltung der PCI-DSS-Konformität, Implementierung internationaler Handelsplattformen und Beteiligungsfinanzierungsplattformen).
IT-Verträge (Softwarelizenzen, Softwareentwicklungsverträge, Website-Erstellungs- und -Entwicklungsverträge, Webhosting-Verträge)
UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN
Die Serviceline Troubled Companies unterstützt Manager, Aktionäre, Gläubiger, Partner und Käufer bei ihrer Entscheidungsfindung, wenn ein Unternehmen in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.